Einladung zur Hauptversammlung 2026
des Hansestadt Bremen Dart Verband e.V.

Liebe Dartfreunde, mit diesem Artikel lädt das Präsidium des HBDV e.V. zur Hauptversammlung 2026 ein.

Die Hauptversammlung findet statt am Samstag, 08. August 2026 um 12:00 Uhr.

Veranstaltungsort: Ankerpunkt Grolland (Vereinsheim TSV Grolland) Osterstaderstr. 7,28259 Bremen

Weitere Anträge der Mitglieder sind schriftlich bis zum 11.07.2026 beim Präsidium einzureichen.

Mit sportlichen Grüßen,

Markus Amend

1.Vorsitzender Hansestadt Bremen Dart Verband e.V.

Vorläufige Tagesordnung:

TOP 1 Begrüßung
TOP 2 Eröffnung der Hauptversammlung
TOP 3 Feststellung der Beschlussfähigkeit
TOP 4 Genehmigung der Tagesordnung
TOP 5 Genehmigung des HV-Protokolls vom 09.08.2025
TOP 6 Bericht des Präsidiums
TOP 7 Entgegennahme des Jahresabschlusses 2025
TOP 8 Bericht der Kassenprüfer
TOP 9 Entlastung des Präsidiums
TOP 10 Beschlussfassung über den Haushaltsplan 2026
TOP 11 Ehrungen
TOP 12 Wahlen
TOP 13 Anträge
TOP 14 Berichte – Termine – Informationen

FAQ zur Hauptversammlung 2026

Wann und wo findet die Hauptversammlung 2026 statt?

Die Hauptversammlung 2026 des HBDV findet statt am:

  • 08. August 2026
  • Vereinsheim TSV Grolland (Ankerpunkt Grolland)
  • Adresse: Osterstader Str. 7, 28259 Bremen

Die Hauptversammlung ist das oberste Organ des Hansestadt Bremen Dart Verband e.V.(HBDV). Hier werden grundlegende Entscheidungen für den Verband getroffen, Berichte vorgestellt, Wahlen durchgeführt und Beschlüsse gefasst.

In jedem Geschäftsjahr findet mindestens eine Hauptversammlung statt.

Die Einladung erfolgt durch den Vorstand unter Bekanntgabe der Tagesordnung mindestens 6 Wochen vor dem Termin in Textform und/oder über die offiziellen Kommunikationswege des HBDV. 

Teilnehmen dürfen:

  • Mitglieder des Präsidiums
  • Vertreter*innen der Mitgliedsvereine
  • Direktmitglieder des HBDV
  • Ehrenmitglieder

Darüber hinaus sind auch interessierte Spielende sowie Gäste ausdrücklich willkommen.

 

Gerade im Hinblick auf die anstehenden Wahlen und die Besetzung offener Ämter freuen wir uns über jede Person, die sich ein Bild von der Verbandsarbeit machen oder sich perspektivisch einbringen möchte.

Stimmberechtigt sind:

  • Mitgliedsvereine (über ihre Vertreter*innen)
  • Direktmitglieder
  • Präsidiumsmitglieder
  • Ehrenmitglieder

Ein Mitgliedsverein hat:

  • 6 Stimmen pro Verein
  • zusätzlich 6 Stimmen pro gemeldeter Mannschaft im Ligabetrieb
 

Die Stimmen können gebündelt durch eine Person abgegeben werden.

Vertreter*innen von Mitgliedsvereinen müssen zur Ausübung des Stimmrechts ordnungsgemäß legitimiert sein.

Dies erfolgt entweder durch:

  • eine satzungsgemäße Vertretungsberechtigung (z. B. Vorstand gemäß Vereinsregister)
    oder
  • eine schriftliche Vollmacht des Vorstandes des jeweiligen Vereins

Wir empfehlen, entsprechende Nachweise vorab an die Geschäftsstelle zu übermitteln. Ein Formular wird noch bereitgestellt und an die Mitgliedsvereine versendet.

So kann ein reibungsloser Ablauf der Hauptversammlung sichergestellt werden.

Direktmitglieder und Ehrenmitglieder haben jeweils eine Stimme.

Nein. Eine Übertragung von Stimmen auf andere Vereine ist nicht zulässig

Ein Antrag ist ein Vorschlag eines Mitglieds zur Beschlussfassung durch die Hauptversammlung.

Beispiele:

  • Änderung einer Ordnung
  • Einführung neuer Regelungen
  • organisatorische Entscheidungen

Anträge können von stimmberechtigten Mitgliedern gestellt werden, insbesondere:

  • Mitgliedsvereine
  • Direktmitglieder
  • Organe des HBDV

Nein, nicht direkt.

Spielende, die über einen Mitgliedsverein im HBDV organisiert sind, stellen ihre Anträge nicht eigenständig, sondern über ihren Verein.

Wenn du als spielende Person einen Antrag einbringen möchtest, läuft das wie folgt:

  1. Idee / Anliegen formulieren
    → z. B. Regeländerung, organisatorischer Vorschlag, Verbesserungsidee
  2. Abstimmung im eigenen Verein
    → der Antrag sollte mit dem Vorstand oder den Verantwortlichen im Verein besprochen werden
  3. Einreichung durch den Verein
    → der Verein reicht den Antrag offiziell beim HBDV ein

Anträge müssen mindestens 4 Wochen vor der Hauptversammlung beim Vorstand eingehen. Für diese Saison ist das der 11.07.2026.

Beschlüsse werden in der Regel mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen gefasst.

Eine qualifizierte Mehrheit (2/3) ist insbesondere erforderlich bei:

  • Satzungsänderungen

Abstimmungen erfolgen grundsätzlich offen.
Eine geheime Abstimmung kann beantragt werden.

Auf der Hauptversammlung 2026 werden mehrere zentrale Funktionen im HBDV neu besetzt.

Dies betrifft insbesondere:

  • Leitung Finanzen (Vorstand)
  • Jugendwart*in
  • Schriftführer*in
  • Ligaleitung
  • Sportwart*in

Diese Ämter werden im Rahmen der Versammlung durch die stimmberechtigten Mitglieder gewählt.

  • Kandidierende werden vorgeschlagen oder stellen sich selbst auf
  • Vorstellung der Kandidierenden
  • Abstimmung durch die stimmberechtigten Mitglieder

Ja, im Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“.
Hier können jedoch keine Beschlüsse gefasst werden.

Ja. Über jede Hauptversammlung wird ein Protokoll erstellt und dokumentiert.

Die Hauptversammlung ist die wichtigste Möglichkeit, den Verband aktiv mitzugestalten, Entscheidungen zu beeinflussen und sich über Entwicklungen im HBDV zu informieren.

Grundsätzlich ist eine Kandidatur auch möglich, wenn du nicht persönlich an der Hauptversammlung teilnehmen kannst.

Voraussetzung ist, dass:

  • deine Kandidatur im Vorfeld bekannt ist
  • idealerweise eine schriftliche Erklärung vorliegt, dass du im Falle einer Wahl das Amt annimmst

Wir empfehlen in diesem Fall:

  • frühzeitige Abstimmung mit dem Vorstand oder Präsidium
  • kurze Vorstellung deiner Person und Motivation (z. B. in Textform), damit diese auf der Hauptversammlung berücksichtigt werden kann